Seit dem 01.01.2007 ist es zwingend in allen Zulassungsbezirken in Sachsen notwendig, bei der Anmeldung eines Kraftfahrzeuges eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen. Den Link zum SEPA-Mandat des deutschen Zoll finden Sie hier.
Zulassung eines Fahrzeugs durch eine/n Bevollmächtigte/n
Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen durch eine/n Bevollmächtigte/n